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AGB
Fa. eso GmbH Elektronik - Service - Organisation.
Waldesch 30, D-88069 Tettnang
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, als sie uns rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden und soweit sie den individual vertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Für die Wirksamkeit der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers bedarf es zusätzlich unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote unsererseits sind freibleibend und nicht verbindlich. Eine Annahme des Käufers ist uns gegenüber ein Angebot, das wir schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Bestellungseingang annehmen können; ohne schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag auch durch Lieferung oder Leistung bzw. Teillieferung und -Leistung zustande.
Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers müssen zu ihrer Wirksamkeit von uns schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für zusätzliche, in Ergänzung zur Bestellung getroffenen Abreden.
Lieferzeit
Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" von uns schriftlich bestätigt worden.
Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist im übrigen die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, wie z. B. die Leistung von vereinbarten Zahlungen und/oder die vereinbarte Stellung von Sicherheiten.
Wir übernehmen keine Beschaffungsrisiken. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages uns der Vertragsgegenstand nicht geliefert wird; unsere Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach der Maßgabe der Ziff. VII unberührt. Wir werden den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
im übrigen ist der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen
Versand/Lieferung
Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab unserem Geschäftssitz auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Geschäftssitz auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns schriftlich übernommen worden.
Der Mindestauftragswert für Versandlieferungen beträgt 25 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Für Lieferungen unterhalb des Mindestauftragswertes berechnen wir neben den Verpackungs- und Versandkosten eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 € (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer:
Die Verpackung ist im Kaufpreis nicht enthalten.
Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die uns gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehen. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, daß es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehende Forderung dem Käufer angerechnet.
Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel (längstens innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Ablieferung) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von uns nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen anerkennen wir nur, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten sind nicht form- und fristgerecht.
Der Käufer hat die ihm obliegenden Vertragspflichten, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht, seinerseits Vertragspflichten nicht zu erfüllen, aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen - es sei denn, die Berechtigung der Mängelrüge wurde von uns ohne Einschränkung anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt. Nur mit unserem schriftlichen Einverständnis kann die für den Fall des Vorliegens eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an uns erfolgen. Rücksendungen ohne vorheriges Einverständnis brauchen von uns nicht angenommen zu werden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer.
Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vertraglich geschuldete Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Liegt ein Mangel vor und ist dieser mittels wirksamer Mängelrüge mitgeteilt worden, kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Uns steht nach billigem Ermessen das Wahlrecht zu, ob wir neu liefern oder nachbessern. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer soweit sie sich dadurch erhöhen, daß die Lieferungen an einen anderen Ort als unsere Niederlassung verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Haftung
Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 u. 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder für die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 7,5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
Ausschluss von Garantien
Wir schließen die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien aus, es sei denn, wir haben eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab unserem Unternehmenssitz in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Im Falle der Vorauszahlung, bei Nachnahme und bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird für Rechnungsbeträge ab 25 € (netto) ein Skonto in Höhe von 2 % auf den Gesamtrechnungsbetrag gewährt.
Befindet sich der Käufer in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 7 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 247 BGB) zu bezahlen.
Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden vom Käufer unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.
Werden Wechsel oder Schecks nichts termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehende Forderungen des Käufers gegenüber uns fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, daß eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
Eine Rückerstattung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
Entstehen nach Vertragsschluß Bedenken gegen die Kreditfähigkeit des Käufers, so können wir die Fortsetzung der Lieferung von deren sofortigen Zahlung sowie der Bezahlung noch nicht ausgeglichener Forderungen aus anderen Kaufverträgen mit uns abhängig machen.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht im Fall des § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers). Dann gilt eine Frist von 3 Jahren.
Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche uns gegenüber, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Für nicht im Zusammenhang mit einem Mangel stehenden Schadensersatzansprüche gilt Satz 1 entsprechend. Soweit Schadensersatzansprüche gegenüber uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 S. 1.
Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes
Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Liegt ein arglistiges Verschweigen vor, so gelten anstelle der in Abs. 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über die dem Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Tettnang
Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Stand 08.2004
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